Arbeitsgemeinschaft Mediation
im Bochumer Anwalt- & Notarverein e.V.
Die Arbeitsgemeinschaft Mediation im Bochumer Anwalt- & Notarverein e.V. bietet kostenlose Informationsgespräche zur außergerichtlichen Mediation an.
Diese Informationsgespräche können in allen Fällen in Anspruch genommen werden, in denen Interesse an einer außergerichtlichen Mediation besteht. Für den Bereich des Familienrechts finden die Gespräche im Rahmen einer vom Gericht angeordneten außergerichtlichen Streitbeilegung über Folgesachen nach den Bestimmungen des FamFG statt.
In den kostenlosen Informationsgesprächen wird unter anderem vermittelt, welche Möglichkeiten die Mediation bietet, wie ein Mediationsverfahren abläuft und insbesondere auch, ob ein Mediationsverfahren im konkreten Fall der Betroffenen sinnvoll ist oder nicht.
Ferner wird im Rahmen des Informationsgesprächs auch erörtert, welche Kosten für das Mediationsverfahren entstehen.
Die Mediation als anwaltliche Tätigkeit - Was ist das?
Die Mediation als außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren findet in den letzten Jahren zunehmend Beachtung. Anders als im streitigen Gerichtsverfahren erarbeiten die beteiligten Streitparteien in der Mediation eigenverantwortlich und gemeinsam eine auf ihre allseitigen Interessen gerichtete und zukunftsorientierte Lösung. Der Anwalt-Mediator mit fachlichen Kenntnissen in Rechtsangelegenheiten leistet hierbei als allparteilicher Dritter Klärungshilfe. In seiner Mediationsausbildung hat er speziell geeignete Kommunikationstechniken und psychologische Besonderheiten der Verhandlungstechnik erlernt, die ihn auch bei festgefahrenen Fällen befähigen, neue Türen und Fenster für die Handlungsfähigkeit der Streitparteien im Konflikt zu öffnen. Er gibt keine Lösungsvorschläge vor, sondern lenkt die Verhandlung so, dass die Beteiligten selbst Lösungen finden können.
Wofür braucht man eine/n Anwaltmediator/in?
Anwendungsmöglichkeiten für die Anwaltmediation ergeben sich nahezu in allen Rechtsbereichen. Den Mandanten nützt eine Mediation besonders dann, wenn eine dauerhafte persönliche oder berufliche Beziehung der Konfliktbeteiligten miteinander besteht. Mediation kann dann die Basis für einen gemeinsamen Umgang in der Zukunft erhalten oder sogar verbessern.
Wie verbindlich ist das Ergebnis einer Mediation?
Die Mediation endet mit einer Vereinbarung, die ebenso rechtsverbindlich gestaltet werden kann wie Urteile und gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche. Diese Übereinkunft zwischen den Medianten kann den streitigen Lebenssachverhalt umfassender gestalten und das zukünftige Handlungsspektrum deutlicher erweitern als ein Schieds- oder Richterspruch. Werden die Parteien durch Rechtsanwälte vertreten, erhöhen sich die Erfolgschancen einer abschließenden Mediationsvereinbarung erheblich, wenn diese das Mediationsverfahren unterstützen.
Wie finde ich Anwaltmediatoren?
Im Bochumer Anwaltverein e.V. haben sich Mediatoren, die die Voraussetzungen des § 7a BORA erfüllen und von der Rechtsanwaltskammer als Mediatoren anerkannt werden, in der Arbeitsgemeinschaft Mediation zusammengefunden. Neben ständiger Fortbildung werden vielfältige Ideen für die Verbreitung des Mediationsverfahrens entwickelt und im Kollegenkreis sowie bei der Mandantschaft und der Justiz vorgestellt. Für Fragen zum Thema Mediation stehen die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft jederzeit gerne bereit. Sie begleiten auch im gerichtlichen Mediationsverfahren.
Welche wesentlichen Anwendungsgebiete gibt es für Mediation?
Familienrechtliche Streitigkeiten
Die Mediation ermöglicht umfassende einverständliche Vereinbarungen zur Regelung des Kindeswohls (Sorgerecht, Umgang und Aufenthalt) und zur Trennung und Scheidung (insbesondere Unterhalt, Vermögensausgleich und andere Finanzfragen). Insbesondere für die Kinder ist es außerordentlich wichtig, wenn Eltern auch nach einer Trennung noch freundschaftlich oder zumindest fair miteinander umgehen, was mit einer Mediation bewirkt werden kann. Die Neuregelung des familienrechtlichen Verfahrens sieht vor, dass das Gericht die Beteiligten auf die Möglichkeit einer Mediation hinweist.
Erbstreitigkeiten
Die Verteilung des Nachlasses kann mittels einer Mediation einvernehmlich und ohne kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung geregelt werden. Gerade weil in einem Erbstreit oft viele Emotionen eine Rolle spielen, ist die Mediation zur Konfliktlösung geeignet, denn hier können die Nöte aller Beteiligten aufgearbeitet werden. Vorbeugend vermeidet die Klärung der Vermögensverteilung noch zu Lebzeiten des Erblassers im Wege einer Mediation späteren Streit unter den Erben.
Konflikte zwischen Unternehmen
Streit zwischen Geschäftspartnern kann eine überlebensnotwendige Kooperation gefährden. Mediation führt hier zu schnellen und effizienten Lösungen. Die Öffentlichkeit bleibt gerade anders als beim Rechtsstreit außen vor - die Mediation arbeitet im vertrauensgeprägten Rahmen. Mediation kann sich deswegen auch im Verhältnis des Unternehmens zu Kunden bezahlt machen.
Innerbetriebliche und arbeitsrechtliche Mediation
Wenn Mitarbeiter eines Betriebes nicht mehr miteinander reden, sondern immer mehr übereinander, ist das ein Warnsignal. Mit einer rechtzeitig eingesetzten Mediation lässt sich eine aus solchen Konflikten sonst regelmäßig folgende finanzielle Bedrohung von einem Unternehmen abwenden. Auch die Förderung einer offenen Kommunikation durch Mediation zwischen Mitarbeitern und Führungskräften oder auf der Führungsebene selbst zeigt nachhaltigen Erfolg sowie die Stärkung einer werteorientierten Unternehmenskultur. Soweit arbeitsrechtliche Maßnahmen für die eine oder andere Streitpartei aus Fristgründen unaufschiebbar sind (z.B. Kündigung, Klageerhebung), kann ein damit in Gang gesetztes Klageverfahren bis zur Beendigung der Mediation im Einverständnis beider Parteien ausgesetzt werden.
Konflikte unter Wohnungseigentümergemeinschaften, unter Mietern oder Nachbarn
Hier wirken sich Konflikte sehr schnell auf das Wohlbefinden aller Beteiligten aus. Die nachhaltige Verbesserung der gegenseitigen Beziehungen durch ein Mediationsverfahren ist eine für alle Seiten sinnvolle Alternative, die den Konflikt nicht weiter eskalieren lässt und zu einer dauerhaften Entspannung der Situation führt.
Streitigkeiten zwischen Organen und Verantwortungsträgern innerhalb
gemeinnütziger Einrichtungen
In gemeinnützigen Zweckbetrieben müssen heute in vielen Fällen neue Wege gefunden werden, wie effiziente Führungs- und Entscheidungsstrukturen hergestellt werden, mit denen alle Verantwortungsträger leben können. Das bedingt oft Konflikte zwischen leitenden Mitarbeitern (z.B. Heimleiter, Betriebsleiter etc) und den auch in der Verantwortung stehenden Vorständen oder anderen Organen.
Eine besondere Stärke der Mediation liegt auch in der Lösung im nichtjuristischen Bereich, also wenn es den Parteien z.B. um eine vor Gericht nicht durchsetzbare Entschuldigung des anderen, die Regelung der gegenseitigen Beziehung oder um die Vereinbarung von Verhaltensregeln für das Miteinander geht.
Mit der Mediation lassen sich sicherlich nicht alle Konflikte immer klären. Aber eine Konfliktklärung mit Mediation wirkt meist nachhaltiger und zufriedenstellender.
Anlaufstelle für die kostenlosen Informationsgespräche ist die Geschäftsstelle des Bochumer Anwalt- & Notarvereins e.V. Die Mitarbeiterinnen vermitteln den jeweiligen Interessenten einen telefonischen Kontakt mit einer Anwaltsmediatorin oder einem Anwaltsmediator.
Allen Interessenten wird eine Liste der Anwaltsmediatorinnen und Anwaltsmediatoren im Bezirk des Landgerichts Bochum übergeben.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt und Notar Ingo Krampen
Husemannplatz 3
44787 Bochum
Tel.: 02 34 / 61 06 00
krampen@barkhoff-partner.de